Förderverein

Neue Mitgliedsanträge

Die verschiedenen Regelungen zur Einhaltung des Datenschutzes machen auch vor einem Förderverein nicht Halt.

Deshalb hat der Vorstand im April beschlossen, entsprechende Informationen dem Mitgliedsantrag hinzuzufügen. Leider passt jetzt nicht mehr alles auf eine A4-Seite, d.h. die neuen Anträge sind zweiseitig. An der Art und Weise, wie mit den Daten umgegangen wird, ändert sich im Prinzip nichts. Die Nutzung wird jetzt nur noch einmal transparenter gemacht.

Der neue Mitgliedsantrag ist auf der Mitglied werden – Seite enthalten.

Weitere Aspekte zum Thema Datenschutz werden auch auf der nächsten Mitgliederversammlung erörtert werden (Stichwort ‚DSGVO‘).